Vertragsbestimmungen der Morina Parkett GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Aufträge gelten die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen:

Zahlungsbedingungen

morina-parkett.ch bzw. Dritthändler haben das Recht, den Preis jederzeit zu ändern. Es gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung publiziert ist. Preisänderungen, die nach der Bestellung erfolgt sind, werden nicht berücksichtigt. Sämtliche Preise sind unverbindlich. Weicht ein Auftrag von unserem Angebot ab, behalten wir uns eine Preisanpassung vor.

Alle auf dem Onlineshop www.morina-parkett.ch publizierten Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer (MwSt) in Schweizer Franken. Nebenkosten (z.B. Versandkosten, Verpackungskosten, Zuschläge für bestimmte Zahlungsmittel, Transportgarantie, Serviceleistungen und Installationsgebühren) sind im Preis nicht enthalten und werden separat ausgewiesen und können zusätzlich verrechnet werden. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Verfügbarkeit und Lieferzeit
Die Morina Parkett GmbH legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktionsengpässen kann es jedoch sowohl bei Morina Parkett GmbH selber wie auch bei Händlern zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Morina Parkett GmbH zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend „Kaufvertrag“ genannt).

Für Produkte, welche ein Händler anbietet, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Händler und der Kundschaft zustande, und zwar zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop, im Laden, per Telefon oder E-Mail. Morina Parkett GmbH vermittelt diese Käufe lediglich. Morina Parkett GmbH ist in diesem Fall stets nur als Vermittlerin und Dienstleisterin für den Händler tätig, wird aber selber nicht zum Vertragspartner der Kundschaft.

Für die Kundschaft ist jeweils im Onlineshop sowie auf der Rechnung ersichtlich, wer Anbieter bzw. wer die Vertragspartei bei einem Kauf ist (also die Morina Parkett GmbH oder ein Händler).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von Morina Parkett GmbH an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit Morina Parkett GmbH bzw. dem Händler unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

Zahlungsverzug
Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft Morina Parkett GmbH unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Morina Parkett GmbH kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

Morina Parkett GmbH erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 5.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

Eigentumsvorbehalt
Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Morina Parkett GmbH im Eigentum von Morina Parkett GmbH bzw. dem Händler. Morina Parkett GmbH bzw. der Händler ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Morina Parkett GmbH nicht zulässig.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst allfälligen Zinsen und Kosten behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bis dahin darf der Käufer nicht über ihn verfügen, ihn nicht verkaufen, vermieten oder verpfänden.

Verpackungsmaterial
Das Verpackungsmaterial dient dem Schutz des bestellten Materials und ist von der Rückgabe ausgeschlossen. Die Entsorgung ist Sache des Empfängers.

Liefertermin
Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Lieferverzug
Teillieferungen oder verspätete Lieferungen berechtigen den Empfänger nicht vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatzansprüche, Konventionalstrafen oder andere Kosten einzufordern. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferpflicht.

Auftragsbestätigung
Auftragsbestätigungen sind in jedem Fall umgehend zu kontrollieren. Abweichungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Wird eine Auftragsbestätigung nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis genommen, übernehmen wir für die daraus resultierenden Fehler keine Haftung.

Transportschäden
Transportschäden sind sofort dem Chauffeur, der Empfangs- oder Poststation zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken. Beschädigte Ware auf keinen Fall entsorgen.

Verlegung
Holz ist ein Naturprodukt und weisst deshalb Farbdifferenzen auf. Bei der Verlegung muss auf eine gute Durchmischung (mind. 3-4 Colis) geachtet werden.

Gewährleistung
Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen und der Sortierung der Ware wird keine Gewähr geleistet. Dies gilt auch für Handmuster und Mustertafeln.

Beanstandungen
Beanstandungen müssen uns innert 10 Tagen nach Erhalt der Ware und vor dem Verlegen oder der Montage gemeldet werden. Dem Lieferanten muss die Möglichkeit einer Kontrolle – und falls notwendig – angemessen Zeit für die Instandstellung oder die Beschaffung von Ersatz eingeräumt werden. Vom Kunden ausgeführte Instandstellungen und Aufwendungen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer auszuführen.

Geistiges Eigentum

Alle Rechte an geistigem Eigentum betreffend Dienstleistungen und Produkte der Morina Parkett GmbH sowie Logos, Prospekte, Muster und dergleichen bleiben beim Verkäufer oder berechtigten Dritten. Jede Verwendung und/oder Reproduktion bedarf einer expliziten schriftlichen Bewilligung des Verkäufers.

Datenschutz

Der Käufer ist einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Verkäufer computergestützt gespeichert und verarbeitet werden.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Morina Parkett GmbH und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für natürliche und juristische Personen ist Zürich.

Preisänderungen, technische und konstruktive Änderungen, sowie Preisirrtümer bleiben vorbehalten. Im Weiteren verweisen wir auf die allgemein anerkannten Regeln des Fachs sowie die einschlägigen Merkblätter unserer Vorlieferanten und Verbände. Alle Fotos in sämtlichen Verkaufshilfsmitteln und auf unserer Webseite sind nicht farb- und strukturverbindlich.

Stand 1. Januar 2019